- Student
- studiosus; Studierender; stud.
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Stu|dent [ʃtu'dɛnt], der; -en, -en, Stu|den|tin [ʃtu'dɛntɪn], die; -, -nen:Person, die an einer Hochschule studiert:sie ist Studentin im dritten Semester, an der Musikhochschule; er ist Student der Theologie.Zus.: Jurastudent, Jurastudentin, Kunststudent, Kunststudentin, Medizinstudent, Medizinstudentin, Sportstudent, Sportstudentin, Theologiestudent, Theologiestudentin.* * *
Stu|dẹnt 〈m. 16〉1. jmd., der an einer Hochschule studiert2. 〈österr., schweiz. a.〉 Schüler einer höheren Schule● \Student der Mathematik, der Medizin, Philosophie [seit 14. Jh. für Schüler, scholar <lat. studens, Part. Präs. von studere „eifrig betreiben“; → studieren]* * *
Stu|dẹnt , der; -en, -en [mhd. studente = Lernender, Schüler < mlat. studens (Gen.: studentis), 1. Part. von lat. studere, ↑ studieren]:a) jmd., der an einer Hochschule studiert; Studierender (Abk.: stud., z. B. stud. med.):er ist S. der Theologie, an der Musikhochschule, im dritten Semester;b) (veraltet) Schüler einer höheren Schule.* * *
Studẹnt[mittelhochdeutsch studente »Lernender«, »Schüler«, zu lateinisch studere »sich wissenschaftlich betätigen«, »eifrig betreiben«] der, -en/-en, Bezeichnung des zum Zweck des Studiums immatrikulierten Mitgliedes einer Hochschule, auch Fachhochschule und (in der Schweiz) einer höheren technischen Lehranstalt; in Österreich auch Bezeichnung für den Schüler einer höheren Schule. Voraussetzung für die Immatrikulation an einer Hochschule sind verschiedene Formen der Hochschulreife (Studierfähigkeit). Die Rechtsstellung des Studenten endet mit der Exmatrikulation. Wichtigste Rechte des Studenten sind das aktive und passive Wahlrecht für die Organe der studentischen Selbstverwaltung und der Hochschule (studentische Mitbestimmung); dem steht die Verpflichtung gegenüber, sich nach den in Gesetzen und Satzungen gefassten Verhaltensvorschriften zu richten. (Studentenschaft)Ein knappes Drittel der Studenten erhält Studienförderung. Etwa zwei Drittel der Studenten üben ständig oder in den Semesterferien eine Nebentätigkeit aus. Nach wie vor sind die Hochschulen trotz Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus), v. a. zu medizinischen sowie natur- und wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen, überfüllt. Die Berufsaussichten für Absolventen der meisten Studiengänge sind nach wie vor ungewiss. Zwar hat sich der Anteil der Hochschulabsolventen an der Zahl der Beschäftigten innerhalb der letzten zwei Jahrzehnte fast verdoppelt; gleichzeitig ist jedoch der Anteil der Hochschulabsolventen, die zunächst arbeitslos sind, seit Ende der 70er-Jahre gestiegen. Die Anzahl der Absolventen, die Beschäftigungen annehmen, für die sie überqualifiziert sind, ist nicht feststellbar. Zugenommen hat die Tendenz zum Studienfachwechsel (überwiegend während der ersten vier Fachsemester). Sehr hoch ist auch die Quote derer, die ihr Studium abbrechen und ohne Examen die Hochschule verlassen.In Österreich dominieren die Fachrichtungen Sozial- und Wirtschaftswissenschaften (23 %), philosophisch-humanwissenschaftliche Studien (11 %) und Rechtswissenschaften (10,5 %), in der Schweiz Wirtschaftswissenschaften (13,5 %), Sozialwissenschaften und Sport (13 %) sowie Rechtswissenschaften (12 %).* * *
Stu|dẹnt, der; -en, -en [mhd. studente = Lernender, Schüler < mlat. studens (Gen.: studentis), 1. Part. von lat. studere, ↑studieren]: a) jmd., der an einer Hochschule studiert; Studierender: er ist S. im dritten Semester, an der Musikhochschule; Er ist S. der Theologie und kurz vor dem Examen (Strittmatter, Wundertäter 161); ein ewiger S. (ugs.; Student, der nach vielen Semestern immer noch kein Examen gemacht hat); Abk.: stud. (z. B. stud. med.); b) (österr., sonst veraltet) Schüler einer höheren Schule.
Universal-Lexikon. 2012.